kooperative Rechtsanwaltschaft Dr. Hahn & Christiansen

Verkehrsrecht

Aufgrund des stetig steigenden Verkehrsaufkommens steigt auch ständig das Risiko, verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Nach einem Unfall sind viele verunsichert, wie sie sich verhalten müssen, was zu veranlassen ist und ggfls. welche Schadensersatzansprüche wem gegenüber geltend gemacht werden können. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen eine erste Hilfestellung geben, aber natürlich kein abschließender Ratgeber sein, da jeder Verkehrsunfall ein Einzelfall mit seinen eigenen Besonderheiten ist. Es ist daher in der Regel ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Unmittelbar nach dem Unfall

Nach Absicherung der Unfallstelle und nach der Versorgung etwaiger verletzter Personen sollten Sie feststellen, wer den Unfallhergang beobachtet hat und sich die vollständigen Namen und Anschriften der Zeugen notieren, damit Sie den Unfallhergang bei späteren Streitigkeiten beweisen können.

Ist ein größerer Sachschaden eingetreten oder ist eine Person verletzt worden, so benachrichtigen Sie die Polizei, damit ggfls. vor Ort eine Unfallaufnahme vorgenommen wird.

Notieren Sie sich den vollständigen Namen des Unfallgegners nebst Anschrift sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungsnummer und Kennzeichen.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe

Damit es nicht zu zeitlichen Verzögerungen kommt und Sie umfassend über die Schadensregulierung informiert werden, sollten Sie möglichst noch am Unfalltag anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Neben einer Beratung setzt sich Ihr Anwalt u.a. mit der Polizei in Verbindung und führt für Sie den Schriftverkehr mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung, um so eine optimale und schnelle Schadensregulierung zu erreichen.

Bringen Sie zum ersten Anwaltstermin möglichst folgende Unterlagen und Informationen mit:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Unfallgeschehens
  • Name, Anschrift, Kennzeichen
  • Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
  • Namen und Anschriften etwaiger Zeugen sowie ggfls. polizeiliches Aktenzeichen
  • Unterlagen bzgl. Ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht- bzw. Rechtschutzversicherung

Mögliche Schadenspositionen

Welche Schäden entstanden und zu regulieren sind, ist natürlich vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Folgende Schadenspositionen kommen regelmäßig in Betracht:

  • Fahrzeugschaden
  • Gutachterkosten
  • Abschleppkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfallentschädigung
  • Auslagen für Telefonate, Porto etc.
  • Schmerzensgeld und Behandlungskosten

Wir werden die möglichen Schadenspositionen mit Ihnen individuell besprechen und entsprechend bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.