Verwaltungsverfahren betreffen häufig Bürger, die eine behördliche Genehmigung beantragen (z. B. Baugenehmigung, Gaststättenkonzession). Auch Behörden können Verfahren einleiten, z. B. bei Verboten oder Aufforderungen wie Baustopps oder Abrissverfügungen. Negative Entscheidungen können mit Widerspruch angefochten werden, wofür meist eine Frist von einem Monat gilt. Die Widerspruchsbehörde prüft die Entscheidung und erlässt einen Widerspruchsbescheid, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann. Berufungen erfolgen am Oberverwaltungsgericht, darüber steht das Bundesverwaltungsgericht. Wir beraten Sie kompetent zu Ihrem Fall und den relevanten Fristen.
Das baurechtliche Verfahren
Bauvorhaben müssen den Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts entsprechen. Das Bauplanungsrecht legt fest, wie und was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Zusätzlich prüfen Behörden bauordnungsrechtliche Aspekte wie bautechnische Sicherheit und Grenzabstände. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.
Die Fahrerlaubnis
Zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Die Behörde kann diese entziehen, wenn jemand ungeeignet ist, z. B. durch Verkehrsverstöße, Trunkenheit oder altersbedingte Einschränkungen. Ein Entzug kann endgültig oder mit Bedingungen für eine Wiedererteilung versehen sein. Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Prüfung sind möglich. Ob der Entzug gerechtfertigt ist, klären wir mit Ihnen.
Sonstige Verwaltungsverfahren
Es gibt zahlreiche weitere Rechtsgebiete, wie Immissionsschutz-, Naturschutz-, Gewerbe- oder Gaststättenrecht. Für Fragen zu speziellen Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.