Im Gesellschaftsrecht geht es zunächst um die Wahl der richtigen Rechtsform und die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Während des Bestehens einer Gesellschaft können Probleme auftreten, die gelöst werden müssen, um die Existenz der Gesellschaft zu sichern.
Gründungsphase
Die Wahl der Rechtsform (z. B. GmbH, UG, GbR, AG) hängt von den Zielen und dem Zweck der Gesellschaft ab. Wir beraten Sie ausführlich, welche Gesellschaftsform für Sie am besten geeignet ist. Danach erstellen wir einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag. Bei mehreren Gesellschaftern sorgen klare „Spielregeln“ im Vertrag für Streitprävention. Auch die Anstellung von Geschäftsführern erfordert geeignete Verträge.
Krisenmanagement
Bestehende Gesellschaften stehen oft vor Herausforderungen wie Gesellschafterstreitigkeiten, Fragen zum Ausscheiden von Gesellschaftern oder zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Ein häufiges Thema ist die Haftung: Haftet nur die Gesellschaft oder auch Geschäftsführer und Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen? Wir helfen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden.