Von Scheidung über Sorgerecht bis hin zu Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung – wir stehen gerne zur Seite.
Die Zahl der familienrechtlichen Verfahren, insbesondere Scheidungen, steigt stetig. Diese komplexen Angelegenheiten erfordern meist anwaltliche Unterstützung. Um sie verständlich zu machen, werden zentrale Begriffe erklärt. Eine individuelle Beratung bleibt jedoch unerlässlich.
Ehescheidung
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt, d.h., die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und eine Wiederherstellung ist nicht zu erwarten. Gründe können z. B. ein einjähriges Getrenntleben oder unzumutbare Härten sein. Der Scheidungsantrag wird durch einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht. Nicht immer benötigen beide Ehegatten eine anwaltliche Vertretung. Für einkommensschwache Ehegatten kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Versorgungsausgleich
Im Scheidungsverfahren wird meist der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die Versorgungsanwartschaften (z. B. Rente) der Ehegatten während der Ehe ermittelt und bei Ungleichheit ausgeglichen.
Unterhalt
Beim Unterhalt wird zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt richtet sich nach den bisherigen Lebens- und Einkommensverhältnissen. Nach der Scheidung besteht Unterhaltsanspruch nur bei Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten. Auch der Kindesunterhalt wird geprüft, wobei Leitlinien wie die des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein helfen.
Zugewinnausgleich
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung wird der Zugewinn, d.h. der Vermögenszuwachs während der Ehe, hälftig aufgeteilt. Beispiel: Hat ein Ehepartner 9.000 € mehr Zugewinn als der andere, erhält dieser 4.500 €. Der Einzelfall muss individuell betrachtet werden.
Sorgerecht
Nach einer Scheidung bleibt das Sorgerecht für minderjährige Kinder in der Regel bei beiden Eltern. Es umfasst die Personensorge, Vermögenssorge und gesetzliche Vertretung des Kindes, die einvernehmlich ausgeübt werden sollen.