Die meisten arbeitsrechtlichen Fragen treten erst bei besonderen Ereignissen auf, da Arbeitsverträge meist lange unverändert bestehen. Diese komplexen Themen erfordern oft anwaltliche Beratung. Nachfolgend einige allgemeine Informationen – eine individuelle Beratung bleibt jedoch wichtig.
Arbeitsrechtliche Vorschriften
Grundlage jeder Beratung ist der Arbeitsvertrag, ergänzt durch betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge. Auch aktuelle Verdienstbescheinigungen können wichtig sein, z. B. bei Gehaltsstreitigkeiten. Wir prüfen alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Fristen und übernehmen den Schriftverkehr mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gericht. In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, worüber wir Sie vorab informieren.
Arbeitsgerichtliches Verfahren
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten enden vor Gericht. In einem Gütetermin, meist zwei Wochen nach Klageeinreichung, versucht das Gericht eine Einigung zu erzielen. Scheitert dies, folgt eine streitige Verhandlung, die entweder mit einem Urteil oder einer Einigung endet. Berufungen werden am Landesarbeitsgericht verhandelt, übergeordnet ist das Bundesarbeitsgericht.
Kündigungsschutzverfahren
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Ordentliche Kündigungen unterliegen Kündigungsfristen, die von der Beschäftigungsdauer abhängen. Während der Probezeit beträgt die Frist zwei Wochen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen wirksam. Nach Zustellung läuft meist eine kurze Klagefrist. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin, um Ihre Rechte zu wahren.
Abfindung
Abfindungen entschädigen den Verlust des Arbeitsplatzes und richten sich nach Gehalt und Betriebszugehörigkeit. Sie werden oft erst durch Verhandlungen oder Gerichtsverfahren erreicht. Wir klären, welche Optionen in Ihrem Fall möglich sind.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, beträgt jedoch mindestens 24 Werktage im Jahr. Voller Anspruch besteht nach sechs Monaten. Wünsche des Arbeitnehmers werden bei der Planung berücksichtigt, und der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden.