FACHGEBIETE

Ihre Ziele und Interessen stehen bei unserer Arbeit im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, Ihnen stets eine individuelle Beratung und Lösung zu präsentieren. Wir begleiten Sie mit größter Aufmerksamkeit und Sorgfalt und sind Ihnen im gerichtlichen Verfahren ein starker Partner.

FAMILIENRECHT

Von Scheidung über Sorgerecht bis hin zu Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung – wir stehen gerne zur Seite.Die Zahl der familienrechtlichen Verfahren, insbesondere Scheidungen, steigt stetig. Diese komplexen Angelegenheiten erfordern meist anwaltliche Unterstützung. Um sie verständlich zu machen, werden zentrale Begriffe erklärt. Eine individuelle Beratung bleibt jedoch unerlässlich. Ehescheidung Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie als gescheitert gilt, d.h., die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und eine Wiederherstellung ist nicht zu erwarten. Gründe können z. B. ein einjähriges Getrenntleben oder unzumutbare Härten sein. Der Scheidungsantrag wird durch einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht. Nicht immer benötigen beide Ehegatten eine anwaltliche Vertretung. Für einkommensschwache Ehegatten kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.Versorgungsausgleich Im Scheidungsverfahren wird meist der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die Versorgungsanwartschaften (z. B. Rente) der Ehegatten während der Ehe ermittelt und bei Ungleichheit ausgeglichen.Unterhalt Beim Unterhalt wird zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt richtet sich nach den bisherigen Lebens- und Einkommensverhältnissen. Nach der Scheidung besteht Unterhaltsanspruch nur bei Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten. Auch der Kindesunterhalt wird geprüft, wobei Leitlinien wie die des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein helfen.Zugewinnausgleich Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung wird der Zugewinn, d.h. der Vermögenszuwachs während der Ehe, hälftig aufgeteilt. Beispiel: Hat ein Ehepartner 9.000 € mehr Zugewinn als der andere, erhält dieser 4.500 €. Der Einzelfall muss individuell betrachtet werden.Sorgerecht Nach einer Scheidung bleibt das Sorgerecht für minderjährige Kinder in der Regel bei beiden Eltern. Es umfasst die Personensorge, Vermögenssorge und gesetzliche Vertretung des Kindes, die einvernehmlich ausgeübt werden sollen.

ARBEITSRECHT

Die meisten arbeitsrechtlichen Fragen treten erst bei besonderen Ereignissen auf, da Arbeitsverträge meist lange unverändert bestehen. Diese komplexen Themen erfordern oft anwaltliche Beratung. Nachfolgend einige allgemeine Informationen – eine individuelle Beratung bleibt jedoch wichtig.


Arbeitsrechtliche Vorschriften
Grundlage jeder Beratung ist der Arbeitsvertrag, ergänzt durch betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge. Auch aktuelle Verdienstbescheinigungen können wichtig sein, z. B. bei Gehaltsstreitigkeiten. Wir prüfen alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Fristen und übernehmen den Schriftverkehr mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gericht. In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, worüber wir Sie vorab informieren.

Arbeitsgerichtliches Verfahren
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten enden vor Gericht. In einem Gütetermin, meist zwei Wochen nach Klageeinreichung, versucht das Gericht eine Einigung zu erzielen. Scheitert dies, folgt eine streitige Verhandlung, die entweder mit einem Urteil oder einer Einigung endet. Berufungen werden am Landesarbeitsgericht verhandelt, übergeordnet ist das Bundesarbeitsgericht.

Kündigungsschutzverfahren
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Ordentliche Kündigungen unterliegen Kündigungsfristen, die von der Beschäftigungsdauer abhängen. Während der Probezeit beträgt die Frist zwei Wochen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen wirksam. Nach Zustellung läuft meist eine kurze Klagefrist. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin, um Ihre Rechte zu wahren.

Abfindung
Abfindungen entschädigen den Verlust des Arbeitsplatzes und richten sich nach Gehalt und Betriebszugehörigkeit. Sie werden oft erst durch Verhandlungen oder Gerichtsverfahren erreicht. Wir klären, welche Optionen in Ihrem Fall möglich sind.

Urlaub
Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, beträgt jedoch mindestens 24 Werktage im Jahr. Voller Anspruch besteht nach sechs Monaten. Wünsche des Arbeitnehmers werden bei der Planung berücksichtigt, und der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden.

VERWALTUNGSRECHT

Verwaltungsverfahren betreffen häufig Bürger, die eine behördliche Genehmigung beantragen (z. B. Baugenehmigung, Gaststättenkonzession). Auch Behörden können Verfahren einleiten, z. B. bei Verboten oder Aufforderungen wie Baustopps oder Abrissverfügungen. Negative Entscheidungen können mit Widerspruch angefochten werden, wofür meist eine Frist von einem Monat gilt. Die Widerspruchsbehörde prüft die Entscheidung und erlässt einen Widerspruchsbescheid, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann. Berufungen erfolgen am Oberverwaltungsgericht, darüber steht das Bundesverwaltungsgericht. Wir beraten Sie kompetent zu Ihrem Fall und den relevanten Fristen.


Das baurechtliche Verfahren
Bauvorhaben müssen den Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts entsprechen. Das Bauplanungsrecht legt fest, wie und was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Zusätzlich prüfen Behörden bauordnungsrechtliche Aspekte wie bautechnische Sicherheit und Grenzabstände. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.

Die Fahrerlaubnis
Zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Die Behörde kann diese entziehen, wenn jemand ungeeignet ist, z. B. durch Verkehrsverstöße, Trunkenheit oder altersbedingte Einschränkungen. Ein Entzug kann endgültig oder mit Bedingungen für eine Wiedererteilung versehen sein. Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Prüfung sind möglich. Ob der Entzug gerechtfertigt ist, klären wir mit Ihnen.

Sonstige Verwaltungsverfahren
Es gibt zahlreiche weitere Rechtsgebiete, wie Immissionsschutz-, Naturschutz-, Gewerbe- oder Gaststättenrecht. Für Fragen zu speziellen Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

GESELLSCHAFTSRECHT

Im Gesellschaftsrecht geht es zunächst um die Wahl der richtigen Rechtsform und die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Während des Bestehens einer Gesellschaft können Probleme auftreten, die gelöst werden müssen, um die Existenz der Gesellschaft zu sichern.


Gründungsphase
Die Wahl der Rechtsform (z. B. GmbH, UG, GbR, AG) hängt von den Zielen und dem Zweck der Gesellschaft ab. Wir beraten Sie ausführlich, welche Gesellschaftsform für Sie am besten geeignet ist. Danach erstellen wir einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag. Bei mehreren Gesellschaftern sorgen klare „Spielregeln“ im Vertrag für Streitprävention. Auch die Anstellung von Geschäftsführern erfordert geeignete Verträge.

Krisenmanagement
Bestehende Gesellschaften stehen oft vor Herausforderungen wie Gesellschafterstreitigkeiten, Fragen zum Ausscheiden von Gesellschaftern oder zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Ein häufiges Thema ist die Haftung: Haftet nur die Gesellschaft oder auch Geschäftsführer und Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen? Wir helfen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden.

VERKEHRSRECHT

Das steigende Verkehrsaufkommen erhöht das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Nach einem Unfall sind viele unsicher, was zu tun ist. Die folgenden Informationen bieten eine erste Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung.


Unmittelbar nach dem Unfall
Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe. Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen, um den Unfallhergang bei Streitigkeiten beweisen zu können. Bei größeren Schäden oder Verletzungen informieren Sie die Polizei, damit eine Unfallaufnahme erfolgt. Notieren Sie Name, Anschrift, Versicherungsnummer und Kennzeichen des Unfallgegners.

Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie möglichst am Unfalltag einen Anwalt kontaktieren. Dieser übernimmt den Schriftverkehr mit Polizei und Versicherungen und sorgt für eine schnelle Schadensregulierung. Zum ersten Termin sollten Sie folgende Informationen mitbringen:

  • Unfallort, -zeit und -datum
  • Daten des Unfallgegners und dessen Versicherung
  • Namen und Adressen von Zeugen, ggf. polizeiliches Aktenzeichen
  • Informationen zu Ihrer Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung

Mögliche Schadenspositionen
Zu regulierende Schäden hängen vom Einzelfall ab. Häufige Schadenspositionen sind:

  • Fahrzeugschaden
  • Gutachter- und Abschleppkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld und Behandlungskosten

Wir prüfen Ihre Schadenspositionen individuell und machen diese bei der gegnerischen Versicherung geltend.

VERTRAGSRECHT

„Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Dennoch kommt es häufig zu Streitigkeiten, wenn Vertragsparteien Vereinbarungen nicht einhalten oder es zu Leistungsstörungen kommt, die oft gerichtliche Klärung erfordern.


Form und Gestaltung von Verträgen
Verträge können mündlich geschlossen werden, was jedoch Beweisprobleme birgt. Für wichtige Vereinbarungen, wie Grundstückskäufe oder Eheverträge, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Generell sollten Verträge schriftlich und klar formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Streitigkeiten und Prävention
Viele Streitigkeiten entstehen durch unzureichend geregelte Vertragsinhalte. Die Kosten schlecht gestalteter Verträge übersteigen oft die Ausgaben für eine gute Vertragsberatung. Wir helfen Ihnen, klare und ausgewogene Verträge zu erstellen, die die Interessen beider Parteien berücksichtigen, um langfristige Vertragstreue zu gewährleisten.