Darf ich meine Smartwatch beim Autofahren bedienen?

Smartwatches sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Sie erleichtern Kommunikation, Navigation und andere Aufgaben. Doch wie verhält es sich mit ihrer Nutzung während der Fahrt? Was ist erlaubt, und welche Strafen drohen?

Rechtlicher Rahmen für elektronische Geräte im Straßenverkehr

Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Nutzung von technischen Geräten, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, während der Fahrt grundsätzlich nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Wichtig ist, dass sie dieses Gerät nicht in der Hand halten oder aufnehmen dürfen. Sie dürfen das Gerät jedoch mit Sprachsteuerung bedienen oder sich Inhalte vorlesen lassen. Eine kurze Blickzuwendung ist möglich, wenn es erforderlich ist und die Verkehrslage es zulässt.

Wie lange ist „kurz“ und gilt das auch bei ausgeschaltetem Motor?

Eine Smartwatch wird zwar nicht in der Hand gehalten oder aufgenommen, aber es kommt bei der Nutzung darauf an, wie lange Sie auf die Uhr gucken und ob dies notwendig ist.  Das Gesetz fordert, dass die Blickzuwendung kurz und den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst sein muss.

Eine klare zeitliche Grenze, wie lange ein Blick als „kurz“ gilt, gibt es jedoch nicht. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg wurde ein Bußgeld gegen einen Fahrer verhängt, der mehrere Sekunden auf das Display seines Handys schaute. Ein ähnliches Verhalten bei einer Smartwatch könnte ebenfalls sanktioniert werden.

Wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Fahrzeug sich nicht im Straßenverkehr befindet, dürfen elektronische Geräte wie Smartwatches oder Handys bedient werden. Sobald der Motor wieder läuft, ist die Nutzung gemäß § 23 StVO jedoch eingeschränkt, und das Gerät muss weggelegt werden.

Auch andere technische Geräte im Fahrzeug können die Aufmerksamkeit so stark beanspruchen, dass Bußgelder verhängt werden.

Einem Teslafahrer wurde zu einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und zu einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt, weil er während der Fahrt die Scheibenwischer über den Touchscreen seines Fahrzeugs einstellte. Das Gericht stellte fest, dass der Fahrer hierfür mehrere Menüpunkte auswählen musste, was zu einer erheblichen Ablenkung führte.

OLG Karlsruhe

Smartwatches dürfen am Steuer nur genutzt werden, wenn sie die Aufmerksamkeit auf den Verkehr nicht übermäßig beeinträchtigen. Bei erheblicher Ablenkung drohen Bußgelder, und im Fall eines Unfalls kann ein Mitverschulden geltend gemacht werden.

Sie wurden mit einem elektronischen Gerät am Steuer erwischt und es droht ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne über mögliche Schritte, damit Sie Ihren Führerschein behalten können.