Wie lange ist „kurz“ und gilt das auch bei ausgeschaltetem Motor?
Eine Smartwatch wird zwar nicht in der Hand gehalten oder aufgenommen, aber es kommt bei der Nutzung darauf an, wie lange Sie auf die Uhr gucken und ob dies notwendig ist. Das Gesetz fordert, dass die Blickzuwendung kurz und den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst sein muss.
Eine klare zeitliche Grenze, wie lange ein Blick als „kurz“ gilt, gibt es jedoch nicht. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg wurde ein Bußgeld gegen einen Fahrer verhängt, der mehrere Sekunden auf das Display seines Handys schaute. Ein ähnliches Verhalten bei einer Smartwatch könnte ebenfalls sanktioniert werden.
Wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Fahrzeug sich nicht im Straßenverkehr befindet, dürfen elektronische Geräte wie Smartwatches oder Handys bedient werden. Sobald der Motor wieder läuft, ist die Nutzung gemäß § 23 StVO jedoch eingeschränkt, und das Gerät muss weggelegt werden.