KEINE HAFTUNG FÜR DIE GARDEROBE

„Für Garderobe keine Haftung“ – oder etwa doch?

Viele Restaurants, Hotels und Veranstaltungsorte formulieren durch Aushänge oder Hinweise wie „Keine Haftung für die Garderobe“ einen Haftungsausschluss. Für Gäste mag dies so wirken, als könne der Betreiber in jedem Fall jegliche Verantwortung ablehnen. Aber kann ein Betreiber tatsächlich jede Verantwortung ablehnen, wenn Ihre Jacke beschädigt wird oder verloren geht? Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Betreiber haften und welche Schritte Sie als Gast bei einem Schaden einleiten sollten.

Grundsätzlich erlaubt das deutsche Zivilrecht, Haftung durch vertragliche Vereinbarungen einzuschränken. Wird der Haftungsausschluss deutlich und gut sichtbar an der Garderobe angebracht, wird der Haftungsausschuss Vertragsbedingung des Verwahrvertrags für das Kleidungsstück zwischen Gast und Betreiber.

Allerdings ist der Hinweis „keine Haftung“ keineswegs als Freibrief zu verstehen, sich jeder Verantwortung zu entziehen. Die Haftungsbeschränkung ist rechtlich begrenzt: Der Betreiber haftet dennoch, wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln entstehen.

Ein Beispiel: Wenn das Garderobenpersonal abgegebene Kleidungsstücke unbeaufsichtigt auf einer Theke liegen lässt oder zu viele Mäntel an einen Haken hängt, sodass dieser bricht, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Hier kann sich der Betreiber nicht auf den Haftungsausschluss berufen.

Haftungsausschluss muss transparent sein

Darüber hinaus ist ein Haftungsausschluss nur wirksam, wenn er klar und verständlich kommuniziert wurde. Hinweise, die sich lediglich im Kleingedruckten befinden oder unauffällig platziert sind, genügen nicht. In solchen Fällen haftet der Betreiber auch für einfache Fahrlässigkeit.

Ihre Rechte bei einem Schaden

Wird Ihre Garderobe durch grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz beschädigt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Betreiber. Bei Verschmutzungen können Sie die Übernahme der Reinigungskosten verlangen. Im Falle von Beschädigungen, etwa einem Riss, erstreckt sich der Schadensersatz auf die Reparaturkosten. Sollte Ihr Kleidungsstück verloren

gehen, steht Ihnen ein Wertersatz zu. Dieser richtet sich jedoch nach dem Zeitwert der Kleidung und nicht nach dem ursprünglichen Kaufpreis.

So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Um Ihre Rechte geltend zu machen, sollten Sie zunächst nachweisen können, dass der Schaden nicht durch Ihr eigenes Verschulden entstanden ist. Eine Quittung für die Garderobe oder Fotos des abgegebenen Kleidungsstücks können hierbei als wichtige Beweismittel dienen. Im Schadensfall empfiehlt es sich, unmittelbar das Personal oder die Rezeption zu informieren und den Vorfall zu schildern, da klare Kommunikation oft eine einvernehmliche Lösung ermöglicht. Zudem sollten Sie den Schaden sorgfältig dokumentieren, indem Sie Fotos des beschädigten Gegenstands anfertigen und Zeugen notieren, die den Zustand bestätigen können. Falls der Betreiber die Haftung verweigert, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte zu prüfen. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und leiten bei Bedarf rechtliche Schritte ein.